Die Fernbehandlung...
heute aktueller denn je..
Fernheilungen auch Fernbehandlungen genannt, erfreuen sich seit April 2020, in meiner Praxis höchster Beliebtheit.
Fernbehandlungen sind von der Wirksamkeit grundsätzlich mit einer persönlichen Behandlung gleichzusetzen. Der einzige Unterschied zur persönlichen Behandlung ist, dass es bei der Fernbehandlung vollkommen egal ist, wo sich der Klient gerade befindet, denn die Heilkräfte und Heilenergien überwinden Raum und Zeit.
Alles ist Geist und Geist ist alles.
Am besten erklären lässt sich dieses mit der Quantenenergie und den hermetischen Gesetzen. Alles ist Geist und Geist ist alles. Jeder Gedanke ist pure Energie. Alle Gedanken und alle Energien gehen ins Universum und kommen wieder zurück es entsteht ein ständiger Austausch von Energien. Jede Ursache hat ihre Wirkung, jede Wirkung hat ihre Ursache; alles geschieht gesetzmäßig und ist voneinander abhängig. Das Gesetz von Ursache und Wirkung sagt, dass es keine Zufälle gibt.
Alles schwingt, nichts ruht, alles bewegt sich. Dieses Prinzip erklärt die Zusammenhänge zwischen Energie und Materie, dem Geist sowie unserer Seele und unseren Gedanken. Alles ist Schwingung vom Universum, welches reiner Geist ist, bis hin zu den gröbsten Formen der Materie.
Danke und Liebe sind die beiden Wörter mit der höchsten Schwingung.
Ein Lächeln schwingt höher als tausend Worte.
Und so schaffen wir es uns mit jedem Lebewesen auf dieser Welt und darüber hinaus zu verbinden.
Wie funktioniert nun also so eine Fernbehandlung?
Der Heiler arbeitet grundsätzlich auf der feinstofflichen Ebene. Bei der Fernbehandlung werden die Heilenergien unabhängig von Raum und Zeit auf den Klienten (Mensch/Tier) übertragen. Dabei können Blockaden gelöst und die Selbstheilungskräfte aktiviert werden.
Vor der Behandlung führe ich zunächst ein Gespräch mit dem Klienten und hole mir dabei sein Einverständnis zu der Behandlung ein. Das ist wichtig, man sollte niemals ohne Einverständnis des zu Behandelnden arbeiten. Bei Klienten, die selbst nicht antworten können verbindet man sich mit dem Geist und vertraut auf sein Gefühl, ob hier ein „Ja“ oder eher ein „Nein“ in Frage kommt. Diese Antwort, die man dabei erhält, ist dann auch zu akzeptieren.
Persönlich bereite ich mich zunächst auf die Behandlung vor, indem ich mich mit Licht fülle und einen Schutzmantel aus Energie umlege. Dann verbinde ich mich mit der göttlichen Energie und fordere diese an. Ich sehe mich als Kanal für diese Energien und gebe diese an den Klienten weiter.
Dann nehme ich einen der vorbereiteten Avatare (Vorlage) und lege ihn auf den Behandlungsplatz. Als Avatar oder Vorlage nehme ich einen Ausdruck einer weiblichen oder männlichen Person (neutral) oder eines Tieres und versehe diesen Ausdruck mit dem Namen des Klienten und möglichst noch mit dem Geburtsdatum (es könnte ja mehrere Personen mit dem gleichen Namen geben) oder/und mit einem Foto der Person/Tieres.
Ich beginne in der Regel mit dem Ausstreichen der Aura und verbinde mich dann über das Solarplexus mit dem Geist der anderen Person.
Antwortet diese beginne ich mit der Behandlung, die genauso lange dauert wie eine Behandlung vor Ort. Ich spüre intuitiv welche Behandlung gerade für den Klienten passend ist, es sei denn wir haben vorher ein genaues Behandlungsschema abgesprochen, dann halte ich mich an die Vorgaben. Beendet wird eine Behandlung immer mit einem kleinen Ritual, genau wie bei der Behandlung vor Ort.
Der Klient selber hat nichts weiter zu tun, als es sich in ungestörter Umgebung bequem zu machen und sich zu entspannen.
Kerzenlicht und Entspannungsmusik kann zur wohligen Atmosphäre beitragen. Während der Behandlung kann es zu Empfindungen, wie Kribbeln oder innerer Unruhe kommen, außerdem können verstärkt Emotionen aufsteigen. Blockaden werden gelöst und so kann es nach der Behandlung auch zu verstärkter Müdigkeit kommen.
In ganz seltenen Fällen kann es kurzzeitig zu einer Verschlimmerung der Symptome kommen, worauf in der Regel sich ganz schnell das erwartete Wohlbefinden einstellt.
Das Vor- und Nachgespräch kann per Telefon, Videoanruf, Sprachnachricht, SMS oder per E-Mail erfolgen. Man kann jede Art von geistigem Heilen als Fernbehandlung anwenden.
Bei der Fernbehandlung gibt es keine räumliche und zeitliche Einschränkung, so ist es möglich eine Behandlung sogar zeitlich in die Vergangenheit zu legen, wenn sich z.B. in der Vergangenheit eine Blockade gebildet hat, die sich bisher nicht auflösen konnte. Durch die Auflösung können sich dann z.B. Symptome im hier und jetzt positiv verändern.
Ziel der Fernbehandlung:
Geistiges Heilen aktiviert die Selbstheilungskräfte, fördert Heilung im ganzheitlichen Sinne, ermutigt und unterstützt Menschen bei der Wahrnehmung ihrer Eigenverantwortung.
Geistige, spirituelle Heilbehandlungen können bei jeder Art von Erkrankung oder Befindlichkeitsstörung, bei Stress, bei körperlichen und bei seelischen Verletzungen angewandt werden. Sie können sowohl andere Therapien ergänzen als auch eigenständig praktiziert werden. (Quelle: Dachverband Geistiges Heilen)
Fernheilung bzw. Fernbehandlungen sind leider noch nicht sehr gängig, das liegt daran, dass es für viele Menschen schwer ist, zu glauben, dass eine Heilbehandlung aus der Ferne wirken kann.
Ich bin anerkannte Heilerin des DGH (Dachverband Geistiges Heilen e.V.) und ich habe in meiner einjährigen Ausbildung zur Heilerin und auch bei meiner Ausbildung zur Reiki-Meisterin selbst erfahren wie es funktioniert und das es funktioniert.
Vielleicht ist es an der Zeit dies zu ändern. Seit Corona ist es für viele meiner Klienten eine willkommene Alternative und für mich natürlich auch.
Etwas zur Gesetzgebung:
Es gibt immer wieder Missverständnisse im Hinblick auf § 9 des Heilmittelwerbegesetzes. Hiernach ist es verboten Werbung für Fernbehandlungen zu machen.
Die Fernbehandlung selbst ist hingegen nicht verboten. Nach der gesetzlichen Definition ist eine Fernbehandlung die Behandlung oder Erkennung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden, die nicht auf eigener Wahrnehmung an dem zu behandelnden Menschen oder Tier beruht.
Da der Heiler aber eben keine Heilkunde ausübt, ist es auch nicht verboten, dass dieser Werbung für eine Fernbehandlung macht. Der Verhaltenskodex des DGH gibt jedoch vor, dass ein Entgelt für eine Fernbehandlung regelmäßig nicht verlangt werden darf, da der Hilfesuchende nicht nachvollziehen bzw. nachprüfen kann, was und ob der Heiler überhaupt etwas getan hat. (Quelle Dachverband Geistiges Heilen)